Stellungnahme

In der neuen S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ vom Mai 2024 wird unter anderem auch Methadon abgehandelt und trotz positiver Empfehlung und dem Nutzen des essentiellen WHO-Medikaments Methadon als Schmerzmittel in den S3-Leitlinien der Palliativmedizin für onkologische Patienten nun in der S3-Leitlinie Komplementärmedizin aufgenommen und konträr diskreditiert.

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05.07.2024

Offizielle Konfusion zu Methadon in den neuen S3-Leitlinien

In der neuen S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ vom Mai 2024 wird unter anderem auch Methadon abgehandelt.

Obwohl die aktuellen S3-Leitlinien der Palliativmedizin für onkologische Patienten Methadon als Schmerzmittel der ersten und späteren Wahl positiv empfehlen und die WHO Methadon als essenzielles Medikament für die Schmerzbehandlung bei Krebspatienten – sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern (!) – führt, wird dennoch Methadon in den neuen Leitlinien für „Komplementärmedizin“ diskreditiert.

Zusätzlich irritiert, dass Methadon, ein eingesetzter synthetischer Wirkstoff in Medikamenten, in der neuen S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ unter dem Kapitel „Biologische Therapien“ besprochen wird. Methadon ist keine biologische Substanz. Als erstes vollsynthetisches Opioid der Medizingeschichte wurde Methadon bereits im Jahre 1937 entwickelt – was den Autoren als fachliche Instanz eigentlich bekannt sein sollte.

Nachfolgend die Stellungnahme des Präsidenten des Vereins Methadon in der Krebsbehandlung Deutschland e. V.:

 

 

Stellungnahme des Präsidenten zu der S3-Leitlinie Komplementärmedizin

 

In der neuen S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ vom Mai 2024 wird unter anderem auch Methadon abgehandelt – bezeichnenderweise unter dem Kapitel „biologische Therapien“. (Hintergrund: Methadon wurde 1937 als erstes vollsynthetisches Opioid der Medizingeschichte entwickelt und ist somit das klare Gegenteil eines biologischen Produkts.)

Als verantwortliche Verfasserin dieses Kapitels zu Methadon wird Frau Professor Jutta Hübner genannt – bekannt als Autorin einer unwahren Behauptung im Deutschen Ärzteblattartikel von 2017.

In besagtem kritischem Artikel zu Methadon im Rahmen von Krebsbehandlungen berichtet Frau Prof. Hübner über einen Todesfall, ausgelöst durch Methadon, dessen rechtmedizinisches/toxikologisches Gutachten laut Staatsanwaltschaft jedoch eine völlig andere Todesursache ergab (https://www.presseportal.de/pm/128908/4146697).

Diese falsche Darstellung der Todesursache geschah trotz (!) Kenntnis dieser Tatsachen. Als Autorin dieser Fehldarstellung – in Umgangssprache gerne auch „Fake-News“ genannt – schreibt Frau Prof. Hübner in der S3-Leitlinie für Komplementärmedizin nun erneut kritisch zu Methadon. In dem Zusammenhang diskreditiert Frau Prof. Hübner obendrein gleichzeitig den kompletten Zweig der schulmedizinischen Tumorforschung „My-Rezeptor-Tumormodulation“.

Aufgrund der bisherigen unwissenschaftlichen Darstellung zum Einsatz von Methadon bei Krebsbehandlungen und der erneuten kritisch-tendenziösen Beschreibung wäre zur Wahrung wissenschaftlicher Standards und Objektivität eine komplette Entfernung dieses Kapitels inklusive der Autorin aus dem Autorenteam der Publikation als eine „evidence based science“ zu empfehlen. Insbesondere, da die S3-Leitlinien auf soliden, evidenzbasierten Prinzipien beruhen sollten.

Siehe hierzu jedoch den wissenschaftlichen Artikel von Krebs et al. in Pain (https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/21524850/), wo entgegen der vorherigen Aussage von Frau Prof. Hübner ein deutlicher Gewinn an Überlebenszeit durch Methadon gegenüber Morphin beschrieben wird.

Interessanterweise bleibt im Gegensatz zu der oben benannten irreführenden Darstellung zu Methadon die eigentliche Kernkompetenz von Frau Prof. Hübner mit „Tanzen gegen Krebs“ und ihren dazugehörigen, breit angebotenen Tanzworkshops für Krebspatienten als überaus biologische Methode der Komplementärmedizin in der Onkologie in den S3-Leitlinien leider unerwähnt.

 

Dr. med. Hans-Jörg Hilscher

Präsident des Vereins Methadon in der Krebsbehandlung Deutschland e. V.

Iserlohn, den 05.07.2024

 

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